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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 06.05.2004, Az.: I B 36/04

Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gewerbesteuermessbescheides

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
06.05.2004
Aktenzeichen
I B 36/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2004, 13924
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Thüringen - 21.01.2004 - AZ: II 1324/03 V

Gründe

1

Die Beschwerde ist unbegründet. Es bestehen keine ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gewerbesteuermessbescheides (§ 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). Die Gründe hierfür ergeben sich aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2003 IV B 192/03 BStBl II 2004, 303 (BFH/NV 2004, 585), denen sich der erkennende Senat anschließt und auf den deswegen verwiesen werden kann. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO.