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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 14.10.2003, Az.: VIII R 48/98

Ergänzung und Neuvorlage einer Vorlagefrage an den Großen Senat

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
14.10.2003
Aktenzeichen
VIII R 48/98
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2003, 10215
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BFH - 23.01.2001 - AZ: VIII R 48/98

Fundstelle

  • BFH/NV 2004, 331 (Volltext mit amtl. LS)

Gründe

1

Die Vorlage an den Großen Senat (Beschluss vom 23.Januar 2001 VIII R 48/98, BStBl II 2001, 395) wird aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgenommen.

2

Der Senat zieht in Erwägung, die Vorlagefrage zu ergänzen und sie erneut dem Großen Senat vorzulegen.