Bundesfinanzhof
Urt. v. 29.08.1996, Az.: VIII R 24/95
Trägerunternehmen; Unterstützungskasse; Zuwendungen; Rückzahlung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 29.08.1996
- Aktenzeichen
- VIII R 24/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 11393
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 2 ZuwG
Fundstellen
- BB 1997, 1301-1302 (Volltext mit amtl. LS)
- BFH/NV 1997, 289-291
- DB 1997, 1256-1257 (Volltext mit amtl. LS)
- DStRE 1997, 532-534 (Volltext mit amtl. LS)
- DStZ 1997, 748-750 (Volltext mit amtl. LS)
- HFR 1997, 739-740 (Volltext mit amtl. LS)
- KÖSDI 1997, 11165 (Kurzinformation)
- NWB 1997, 2022
Amtlicher Leitsatz
Der Anspruch des Trägerunternehmens gegen die von ihm finanzierte Unterstützungskasse auf Rückgewähr überhöhter Zuwendungen gehört zum Betriebsvermögen des Trägerunternehmens. Die Rückzahlung in früheren Jahren geleisteter Zuwendungen in einem späteren Wirtschaftsjahr führt auch dann zu Betriebseinnahmen bei dem Trägerunternehmen, wenn dieses die Zuwendungen im Zeitpunkt der Zahlung wegen Überschreitens der in § 2 ZuwG (§ 4d EStG) vorgegebenen Höchstgrenzen nicht als Betriebsausgaben abziehen durfte.