Bundesfinanzhof
Urt. v. 11.05.1995, Az.: IV R 44/93
Verlustverrechnung; Verlustanteil; Umwandlung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 11.05.1995
- Aktenzeichen
- IV R 44/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 11286
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 177, 466 - 472
- BB 1995, 1520-1522 (Volltext mit amtl. LS)
- BFH/NV 1995, 68
- DB 1995, 1690-1691 (Volltext mit amtl. LS)
- DStR 1995, 1144-1145 (Volltext mit amtl. LS)
- DStZ 1995, 601-602 (Volltext mit amtl. LS)
- GmbHR 1995, 919 (amtl. Leitsatz)
- HFR 1995, 719-722 (Volltext mit amtl. LS)
- StBp 2010, 176
Amtlicher Leitsatz
1. Mit dem unentgeltlichen Übergang des Kommanditanteils geht auf den Erwerber auch das Recht über, den Verlustanteil mit späteren Gewinnen aus dem Einzelunternehmen zu verrechnen.
2. Wird eine OHG formwechselnd in eine KG umgewandelt und geht noch im Umwandlungsjahr der Anteil des einzigen Kommanditisten unentgeltlich auf die bisherige Komplementärin über, die das Unternehmen als Einzelunternehmen fortführt, so ist der anteilig auf die Zeit bis zu seinem Ausscheiden entfallende Verlustanteil des Kommanditisten diesem zuzurechnen, auch wenn der Verlustanteil der Ausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG unterliegt.