Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesfinanzhof
Urt. v. 25.01.1995, Az.: X R 77/92

Gewerblicher Grundstückshändler; Veräußerung des gesamten Grundstücksbestands; Umlaufvermögen; Laufender Gewinn; Veräußerungsgewinn; Aufgabegewinn

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
25.01.1995
Aktenzeichen
X R 77/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 11466
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Köln

Fundstellen

  • BFHE 176, 426 - 431
  • BB 1995, 860-861 (Volltext mit amtl. LS)
  • BStBl II 1995, 388-390 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStR 1995, 679-681 (Volltext mit amtl. LS)
  • HFR 1995, 401-402 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Veräußert ein gewerblicher Grundstückshändler seinen gesamten Grundstücksbestand (Umlaufvermögen) an einen oder zwei Erwerber, ist ein laufender Gewinn - kein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn - gegeben. Ein solcher Gewinn ist weder einkommensteuerrechtlich nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt noch gewerbesteuerrechtlich von der Gewerbeertragsteuer freigestellt (Anschluß an BFH-Urteil vom 9. September 1993 IV R 30/92, BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105).

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 25.01.1995 - AZ: X R 76/92