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Bundesfinanzhof
Urt. v. 14.12.1994, Az.: X R 2/90

Vermögensübernahme; Übernahmeverpflichtung; Dauernde Last; Teilentgeltliche Anschaffung des Vermögens

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
14.12.1994
Aktenzeichen
X R 2/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 11293
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 177, 36 - 44
  • BB 1995, 1389-1392 (Volltext mit amtl. LS)
  • BStBl II 1996, 680
  • DStR 1995, 1054-1056 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStZ 1995, 564 (Volltext mit amtl. LS)
  • HFR 1995, 575-577 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Verpflichtet sich der Übernehmer eines Vermögens im Übergabevertrag, an einen familienfremden Dritten auf dessen Lebenszeit der Höhe nach abänderbare wiederkehrende Leistungen (hier: Schönheitsreparaturen) zu erbringen, führt dies nicht zu einer abziehbaren dauernden Last, sondern zu einer (teil- )entgeltlichen Anschaffung des Vermögens.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 14.12.1994 - AZ: X R 1/90