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Bundesfinanzhof
Urt. v. 31.08.1994, Az.: X R 44/93

Vermögensgegenstand einer Leibrente

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
31.08.1994
Aktenzeichen
X R 44/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 11514
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 176, 19 - 27
  • BB 1995, 489-491 (Volltext mit amtl. LS)
  • BFH/NV 1995, 26
  • BStBl II 1996, 676-680 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1995, 658-659 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStR 1995, 408-410 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStR 1995, 973-975 (Urteilsbesprechung von Dr.Frank Trompeter; erläuternd)
  • DStZ 1995, 341-342 (Volltext mit amtl. LS)
  • FamRZ 1997, 500 (amtl. Leitsatz)
  • HFR 1995, 315-318 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Übertragen Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand gegen eine Leibrente, die jedenfalls für eine bestimmte Mindestdauer zu zahlen ist (sogenannte Mindestzeitrente oder verlängerte Leibrente), handelt es sich im Regelfall nicht um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen mit den Rechtsfolgen der Abziehbarkeit von Sonderausgaben und der Steuerbarkeit von Einkünften aus wiederkehrenden Leistungen, sondern um ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft gegen Ratenzahlungen. Dies gilt auch dann, wenn Leistung und Gegenleistung nicht nach kaufmännischen Grundsätzen gegeneinander abgewogen sind.