Bundesfinanzhof
Beschl. v. 26.08.1994, Az.: X B 324/93
Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen für ein begünstigtes Obejekt bei Zurechnung der Eigentumswohnung zu mehreren Steuerpflichtigen
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 26.08.1994
- Aktenzeichen
- X B 324/93
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 18550
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Fundstellen
- BFH/NV 1995, 208
- BFH/NV 1995, 207-208
Entscheidungsgründe
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung.
Der Steuerpflichtige kann Abzugsbeträge nach § 10 e Abs. 1 oder 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur für ein begünstigtes Objekt in Anspruch nehmen (§ 10 e Abs. 4 Satz 1 EStG). Den Abzugsbeträgen stehen die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG gleich (§ 10 e Abs. 4 Satz 3 EStG).
Bei dem Kläger ist bereits Objektverbrauch eingetreten, weil er erhöhte Absetzungen für ein nach § 7 b EStG begünstigtes Objekt in Anspruch genommen hat.
Ist eine Eigentumswohnung mehreren Steuerpflichtigen zuzurechnen, steht der Anteil des Steuerpflichtigen an der Eigentumswohnung einer Eigentumswohnung gleich (§ 7 b Abs. 6 Satz 1 EStG). Das gilt nicht nur dann nicht, wenn die Eigentumswohnung ausschließlich dem Steuerpflichtigen sowie seinem Ehegatten gehört und bei den Ehegatten die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung (§ 26 Abs. 1 EStG) vorliegen (§ 7 b Abs. 6 Satz 2 EStG).
Entfallen -- wie im Streitfall -- die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Anteile der Ehegatten an der ihnen gemeinsam gehörenden Eigentumswohnung -- wie bei anderen Steuerpflichtigen -- jeweils als selbständiges Objekt zu behandeln. Der bisher suspendierte Objektverbrauch lebt wieder auf, so daß bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (z. B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 145/83, BFHE 145, 518, BStBl II 1986, 387, und vom 11. Mai 1993 IX R 10/90, BFH/NV 1994, 92 jeweils m. w. N.). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung gebilligt (Beschlüsse vom 19. August 1986 1 BvR 448/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Einkommensteuergesetz 1975, § 7 b Rechtsspruch 19 a, und vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 7 b Rechtsspruch 58, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 408).
Da der Kläger in den Jahren 1980 bis 1987 bereits für seinen -- im nachhinein als selbständiges Objekt geltenden -- hälftigen Miteigentumsanteil an der Eigentumswohnung erhöhte Absetzungen nach § 7 b EStG in Anspruch genommen hat, steht ihm für den Erwerb des Miteigentumsanteils von seiner dauernd von ihm getrennt lebenden Ehefrau kein Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG zu.