Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesfinanzhof
Urt. v. 18.08.1992, Az.: VIII R 32/91

Übergangsregelung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
18.08.1992
Aktenzeichen
VIII R 32/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 11050
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1993, 570 (amtl. Leitsatz)
  • BFH/NV 1993, 18
  • DB 1993, 617-619 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStZ 1993, 250-251 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Übergangsregelung des § 52 XXI EStG 1983 und § 15a EStG kann nur von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, die entweder am Stichtag 10.10.1979 als Gesellschaften mit beschränkt haftenden Gesellschaftern zivilrechtlich bereits bestanden und einen Betrieb eröffnet haben oder zwar noch nicht bestanden haben, deren Gründung am Stichtag aber bereits beabsichtigt war und aus diesem Grund bereits mit nicht unerheblichem Kostenaufwand verbundene Aktivitäten in bezug auf die künftige Tätigkeit der Gesellschaft entfaltet worden sind.