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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 24.03.1988, Az.: V B 21/88

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
24.03.1988
Aktenzeichen
V B 21/88
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1988, 21220
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BFH/NV 1990, 105

Gründe

1

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts vom 17. November 1987 mit Schriftsatz vom 17. März 1988 zurückgenommen. Die Zurücknahme der Beschwerde ist ohne Einwilligung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) möglich (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 129 Rz. 6).