Bundesfinanzhof
Urt. v. 17.09.1987, Az.: III R 202/84
Teilwertabschreibung; Fehlmaßnahme; Ertragslage des Unternehmens; Überdimensionierung eines Wirtschaftsgutes; Nutzungseinschränkungen
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 17.09.1987
- Aktenzeichen
- III R 202/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 11113
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Nürnberg
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 152, 221 - 226
- BStBl II 1988, 488
- DB 1988, 939-940 (Volltext mit amtl. LS)
- DB (Beilage) 1989, 11 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Eine Teilwertabschreibung aufgrund einer Fehlmaßnahme ist unabhängig von der Ertragslage des Unternehmens zulässig.
- 2.
Eine Teilwertabschreibung wegen Überdimensionierung eines Wirtschaftsguts kann gerechtfertigt sein, wenn es sich um nachhaltige und nicht nur geringfügige Nutzungseinschränkungen handelt; auch in diesem Fall ist die Rentierlichkeit des gesamten Unternehmens ohne Bedeutung.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 17.09.1987 - AZ: III R 201/84