Bundesfinanzhof
Urt. v. 29.07.1987, Az.: I R 379/83
Steuerbescheid; Einspruchsentscheidung; Fehlende schriftliche Vollmacht; Persönliche Bekanntgabe; Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen; Zustellung; Bekanntgabe gegenüber Bevollmächtigten; Abschließende Regelung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 29.07.1987
- Aktenzeichen
- I R 379/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 11280
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Düsseldorf
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BStBl II 1988, 242
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Eine Finanzbehörde muß Steuerbescheide und Einspruchsentscheidungen beim Fehlen einer schriftlichen Vollmacht für einen Bevollmächtigten dem Steuerpflichtigen persönlich bekanntgeben (zustellen), wenn nicht die besonderen Umstände des Einzelfalles das Interesse des Steuerpflichtigen an einer Bekanntgabe (Zustellung) gegenüber seinem Bevollmächtigten eindeutig erkennen lassen.
- 2.
Die Verweisung des § 122 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 auf das VwZG ist eine abschließende Regelung, die den § 80 Abs. 3 Satz 3 AO 1977 nicht einbezieht.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 29.07.1987 - I R 367/83