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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 13.11.1986, Az.: IX R 48/86

Absehen vom Abdruck der Entscheidungsgründe wegen Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
13.11.1986
Aktenzeichen
IX R 48/86
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1986, 15998
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BFH/NV 1987, 173

Entscheidungsgründe

1

Von einem Abdruck der mit der ständigen Rechtsprechung übereinstimmenden Entscheidungsgründe wird abgesehen; zu Leitsatz 2 wird z. B. auf den BFH-Beschluß vom 06.06.1986 IX B 95/85, BFH/NV 1986, 630 verwiesen.