Bundesfinanzhof
Beschl. v. 05.11.1986, Az.: IV B 49/86
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erklärung über persönliche Verhältnisse; Beschwerdefrist; Bezugnahme auf amtlichen Vordruck
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 05.11.1986
- Aktenzeichen
- IV B 49/86
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1986, 10877
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Bremen
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 148, 13 - 17
- BStBl II 1987, 62
Amtlicher Leitsatz
Wird Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wegen Versagung der Prozeßkostenhilfe durch das FG beantragt, muß erneut eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden, und zwar bis zum Ablauf der Beschwerdefrist. Eine Bezugnahme auf die im Antragsverfahren auf amtlichem Vordruck abgegebene Erklärung reicht jedoch aus, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist unter Bezugnahme auf diese Erklärung versichert, daß die Verhältnisse unverändert sind.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 05.11.1986 - AZ: IV S 7/86