Bundesfinanzhof
Urt. v. 29.10.1986, Az.: I R 319/83
Gewerbeverlust; Kapitalgesellschaften; Unternehmensgleichheit; Verlustabzüge; Gesellschafterwechsel; Mittel der Neugesellschafter
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 29.10.1986
- Aktenzeichen
- I R 319/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 11179
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BStBl II 1987, 310
- GmbHR 1987, 173-175 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Der Abzug des Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG setzt bei Kapitalgesellschaften keine Unternehmensgleichheit voraus (Änderung der Rechtsprechung).
- 2.
Einer Kapitalgesellschaft dürfen Verlustabzüge aus der Zeit vor einem grundlegenden Gesellschafterwechsel auch dann nicht versagt werden, wenn sie ihre bisherigen Vermögenswerte im wesentlichen verloren hat und durch Zuführung von Mitteln der Neugesellschafter wirtschaftlich wiederbelebt wird (Änderung der Rechtsprechung).
- 3.
Einer Kapitalgesellschaft dürfen Verlustabzüge aus der Zeit vor einem grundlegenden Gesellschafterwechsel auch dann nicht versagt werden, wenn sie ihre bisherigen Vermögenswerte im wesentlichen verloren hat und durch Zuführung von Mitteln der Neugesellschafter wirtschaftlich wiederbelebt wird (Änderung der Rechtsprechung).
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 29.10.1986 - AZ: I R 318/83