Bundesfinanzhof
Urt. v. 24.09.1985, Az.: IX - 47/83
Klagefrist; Fristwahrung; Klageschrift; Klageeingang
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 24.09.1985
- Aktenzeichen
- IX - 47/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 10911
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BStBl II 1986, 268
- NVwZ 1986, 968
Amtlicher Leitsatz
Ist die Klage innerhalb der Klagefrist beim Finanzamt angebracht worden, so gilt die Frist auch dann als gewahrt, wenn die Klageschrift abhanden gekommen ist. Rechtshängig wird die Streitsache erst mit Eingang der Klage beim FG.