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Bundesfinanzhof
Urt. v. 14.06.1985, Az.: VI R 152/82

Selbständige Tätigkeit; Promotion; Werbedame; Beschäftigung zu kurzfristigen Werbeaktionen

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
14.06.1985
Aktenzeichen
VI R 152/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10771
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Rheinland-Pfalz

Fundstellen

  • BFHE 144, 225 - 230
  • BStBl II 1985, 661

Amtlicher Leitsatz

Werbedamen, die von ihren Auftraggebern von Fall zu Fall für jeweils kurzfristige Werbeaktionen beschäftigt werden, können selbständig tätig sein.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 14.06.1985 - AZ: VI R 150/82