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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 07.10.1982, Az.: V B 10/82

Vertretungszwang; Beschwerde eines Zeugen; Verhängung von Ordnungsmitteln

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
07.10.1982
Aktenzeichen
V B 10/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10484
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Münster

Fundstellen

  • BFHE 136, 356 - 359
  • BStBl II 1982, 732

Amtlicher Leitsatz

Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Gilt der Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 BFH-EntlastG auch für die Beschwerde eines Zeugen, mit der dieser sich gegen die Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 82 FGO, § 380 Abs. 1 ZPO durch das Finanzgericht wendet?

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 07.10.1982 - AZ: V B 9/82

weitere Verbundverfahren:
BFH - 07.10.1982 - AZ: V B 12/82