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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 26.05.1982, Az.: I B 99/81

Prozeßkostenhilfe; Unterlassung der Rechtsverfolgung; Antragstellung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
26.05.1982
Aktenzeichen
I B 99/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10720
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Münster

Fundstellen

  • BFHE 136, 62 - 65
  • BStBl II 1982, 600

Amtlicher Leitsatz

Da inländische juristische Personen oder parteifähige Vereinigungen neben weiteren Voraussetzungen Prozeßkostenhilfe nur erhalten, wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde, muß sich bei Antragstellung durch eine parteifähige Vereinigung aus dem unterbreiteten Sachverhalt ergeben, daß außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden kann.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 26.05.1982 - AZ: I B 98/81