Bundesfinanzhof
Beschl. v. 26.05.1982, Az.: I B 99/81
Prozeßkostenhilfe; Unterlassung der Rechtsverfolgung; Antragstellung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 26.05.1982
- Aktenzeichen
- I B 99/81
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 10720
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Münster
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 136, 62 - 65
- BStBl II 1982, 600
Amtlicher Leitsatz
Da inländische juristische Personen oder parteifähige Vereinigungen neben weiteren Voraussetzungen Prozeßkostenhilfe nur erhalten, wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde, muß sich bei Antragstellung durch eine parteifähige Vereinigung aus dem unterbreiteten Sachverhalt ergeben, daß außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 26.05.1982 - AZ: I B 98/81