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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 25.03.1981, Az.: IV B 68/80

Richterliche Anordnung; Austragung eines Verfahrens aus dem Prozeßregister; Prozeßleitende Verfügung; Beschwerde

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
25.03.1981
Aktenzeichen
IV B 68/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 10601
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Köln

Fundstellen

  • BFHE 133, 12 - 12
  • BStBl II 1981, 478

Amtlicher Leitsatz

Die richterliche Anordnung, ein Verfahren im Prozeßregister auszutragen, ist auch dann eine prozeßleitende Verfügung, wenn sie vom Senat des FG durch Beschluß getroffen wird. Die Beschwerde ist hiergegen nicht gegeben.