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Bundesfinanzhof
Urt. v. 30.10.1980, Az.: IV R 170/79

Schätzung des FA; Nachprüfungsvorbehalt; Klageerhebung; Änderungsbescheid; Anfechtungsklage; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
30.10.1980
Aktenzeichen
IV R 170/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10657
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG München

Fundstellen

  • BFHE 132, 5 - 9
  • BStBl II 1981, 150
  • DB 1981, 727 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Ist ein Bescheid, der auf einer Schätzung des FA beruht, ohne Nachprüfungsvorbehalt (§ 164 Abs. 1 AO 1977) ergangen und wird nach Klageerhebung die Steuererklärung eingereicht, so kann der daraufhin ergehende Änderungsbescheid nur mit Zustimmung des Steuerpflichtigen unter Nachprüfungsvorbehalt gestellt werden.

  2. 2.

    Eine Anfechtungsklage, mit der allein die Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts erstrebt wird, ist unzulässig.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 30.10.1980 - AZ: IV R 168/79

weitere Verbundverfahren:
BFH - 30.10.1980 - AZ: IV R 169/79