Bundesfinanzhof
Urt. v. 30.10.1980, Az.: IV R 169/79
Schätzung des FA; Nachprüfungsvorbehalt; Klageerhebung; Änderungsbescheid; Anfechtungsklage; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 30.10.1980
- Aktenzeichen
- IV R 169/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10656
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG München
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 132, 5 - 9
- BStBl II 1981, 150
- DB 1981, 727 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Ist ein Bescheid, der auf einer Schätzung des FA beruht, ohne Nachprüfungsvorbehalt (§ 164 Abs. 1 AO 1977) ergangen und wird nach Klageerhebung die Steuererklärung eingereicht, so kann der daraufhin ergehende Änderungsbescheid nur mit Zustimmung des Steuerpflichtigen unter Nachprüfungsvorbehalt gestellt werden.
- 2.
Eine Anfechtungsklage, mit der allein die Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts erstrebt wird, ist unzulässig.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 30.10.1980 - AZ: IV R 168/79weitere Verbundverfahren:
BFH - 30.10.1980 - AZ: IV R 170/79