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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 28.02.1980, Az.: IV R 154/78

Nachprüfungsvorbehalt; Streitwertfestsetzung; Streitwert; Steuerbescheid

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
28.02.1980
Aktenzeichen
IV R 154/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 10612
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 130, 130 - 130
  • BStBl II 1980, 417

Amtlicher Leitsatz

Geht der Rechtsstreit ausschließlich um die Frage, ob einem Steuerbescheid ein Nachprüfungsvorbehalt i. S. des § 164 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 hinzugefügt werden darf, so ist der Streitwert mangels anderer Anhaltspunkte in der Regel unter Anlehnung an § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG mit 4 000 DM anzusetzen.