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Bundesfinanzhof
Urt. v. 21.02.1980, Az.: V R 73/79

Ausschlußfrist; Einreichen der Prozeßvollmacht; Anspruch auf rechtliches Gehör; Fristverlängerung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
21.02.1980
Aktenzeichen
V R 73/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10508
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 130, 240 - 244
  • BStBl II 1980, 457
  • NJW 1980, 2328 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Die Anordnung einer Ausschlußfrist für das Einreichen der Prozeßvollmacht (Art. 3 § 1 VGFG-EntlG), deren Dauer im Hinblick auf glaubwürdig geltend gemachte vorübergehende Hinderungsgründe für die Beibringung der Vollmacht zu kurz bemessen ist, verletzt den Anspruch des prozeßbeteiligten Vollmachtgebers auf rechtliches Gehör.

  2. 2.

    Die Ausschlußfrist gemäß Art. 3 § 1 VGFG-EntlG kann auf Antrag verlängert werden (§ 54 Abs. 2 FGO; § 224 Abs. 2 ZPO).

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 21.02.1980 - AZ: V R 71/79