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Bundesfinanzhof
Urt. v. 24.01.1980, Az.: IV R 157/78

Mitunternehmerstellung; Erwerb eines Kommanditanteils; Tätigkeitsvergütung; Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
24.01.1980
Aktenzeichen
IV R 157/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10565
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 129, 490 - 497
  • BStBl II 1980, 271
  • DB 1980, 1004-1007 (Volltext mit amtl. LS)
  • GmbHR 1980, 195-196 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erwirbt ein Arbeitnehmer einer KG einen Kommanditanteil an der KG und wird ihm eine Mitunternehmerstellung eingeräumt, so gehört die von dem Arbeitnehmer weiterhin bezogene Tätigkeitsvergütung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG. Etwas anderes kann nur gelten, wenn das Zusammentreffen von Mitunternehmerschaft und Arbeitsverhältnis nur zufällig (z. B. Erbfall), vorübergehend und kurzfristig ist.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 24.01.1980 - AZ: IV R 156/78