Bundesfinanzhof
Urt. v. 24.01.1980, Az.: IV R 157/78
Mitunternehmerstellung; Erwerb eines Kommanditanteils; Tätigkeitsvergütung; Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 24.01.1980
- Aktenzeichen
- IV R 157/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10565
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 129, 490 - 497
- BStBl II 1980, 271
- DB 1980, 1004-1007 (Volltext mit amtl. LS)
- GmbHR 1980, 195-196 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Erwirbt ein Arbeitnehmer einer KG einen Kommanditanteil an der KG und wird ihm eine Mitunternehmerstellung eingeräumt, so gehört die von dem Arbeitnehmer weiterhin bezogene Tätigkeitsvergütung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG. Etwas anderes kann nur gelten, wenn das Zusammentreffen von Mitunternehmerschaft und Arbeitsverhältnis nur zufällig (z. B. Erbfall), vorübergehend und kurzfristig ist.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 24.01.1980 - AZ: IV R 156/78