Bundesfinanzhof
Urt. v. 24.01.1980, Az.: IV R 155/77
GmbH; Steuerberater; Buchführungsarbeit; Erstellung von Jahresabschlüssen; Gewerbliche Einkünfte
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 24.01.1980
- Aktenzeichen
- IV R 155/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10563
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 129, 498 - 502
- BStBl II 1980, 269
- DB 1980, 955-957 (Volltext mit amtl. LS)
- GmbHR 1980, 213-215 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1980, 1711-1712 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Schuldet eine GmbH & Co. KG einem freiberuflich tätigen Steuerberater, der an der KG zu 50 v. H. als Kommanditist beteiligt ist und als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch die Geschäfte der KG führt, aufgrund eines auf Dauer angelegten Beratungsauftrags Vergütungen für Buchführungsarbeiten und für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, so gehören diese Vergütungen gemäß § 15 (Abs. 1) Nr. 2 Halbsatz 2 EStG zu den gewerblichen Einkünften.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 24.01.1980 - AZ: IV R 154/77