Bundesfinanzhof
Urt. v. 27.10.1978, Az.: VI R 174/76
Werbungskosten; Reinigungskosten; Arbeitszimmer; Unbedeutende Hilfeleistung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 27.10.1978
- Aktenzeichen
- VI R 174/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10555
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 126, 285 - 288
- BStBl II 1979, 80
- DB 1979, 385-386 (Volltext mit amtl. LS)
- DStR 1979, 174 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zahlungen eines Arbeitnehmers an seinen Ehegatten für die Reinigung eines steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmers sind nicht als Werbungskosten abziehbar, soweit es sich bei den Leistungen des Ehegatten zur Pflege des Arbeitszimmers um eine Tätigkeit handelt, die nach Art und Umfang über den Rahmen einer - üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbrachten - unbedeutenden Hilfeleistung nicht hinausgeht.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 27.10.1978 - AZ: VI R 166/76weitere Verbundverfahren:
BFH - 27.10.1978 - AZ: VI R 173/76