Bundesfinanzhof
Beschl. v. 28.02.1978, Az.: VII B 30/77
Streitwert; Nichtzulassungsbeschwerde; Revisionsverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 28.02.1978
- Aktenzeichen
- VII B 30/77
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1978, 10560
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 124, 310 - 311
- BStBl II 1978, 314
- DStR 1978, 293 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Streitwert des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde entspricht im Regelfall dem voraussichtlichen Streitwert des angestrebten Revisionsverfahrens.
Tatbestand:
Mit Haftungsbescheid nahm der Beklagte (das Hauptzollamt - HZA -) den Kläger und Antragsteller (Antragsteller) für Hinterziehungszinsen in Höhe von 4 742,50 DM in Anspruch. Auf die Klage setzte das FG den Haftungsbetrag auf 4 479,50 DM herab, wies die Klage im übrigen ab und ließ die Revision dagegen nicht zu. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers hatte Erfolg. Die Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers beantragen mit Schreiben vom 2. Februar 1978 die Streitwertfestsetzung für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde.