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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 28.02.1978, Az.: VII B 30/77

Streitwert; Nichtzulassungsbeschwerde; Revisionsverfahren

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
28.02.1978
Aktenzeichen
VII B 30/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10560
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 124, 310 - 311
  • BStBl II 1978, 314
  • DStR 1978, 293 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Streitwert des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde entspricht im Regelfall dem voraussichtlichen Streitwert des angestrebten Revisionsverfahrens.

Tatbestand:

1

Mit Haftungsbescheid nahm der Beklagte (das Hauptzollamt - HZA -) den Kläger und Antragsteller (Antragsteller) für Hinterziehungszinsen in Höhe von 4 742,50 DM in Anspruch. Auf die Klage setzte das FG den Haftungsbetrag auf 4 479,50 DM herab, wies die Klage im übrigen ab und ließ die Revision dagegen nicht zu. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers hatte Erfolg. Die Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers beantragen mit Schreiben vom 2. Februar 1978 die Streitwertfestsetzung für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde.