Bundesfinanzhof
Urt. v. 21.09.1977, Az.: I R 40/74
Betriebsaufspaltung; Führung des Betriebs der Betriebsgesellschaft; Wesentlicher Teil; Notwendiges Betriebsvermögen; Besitzgesellschaft; Wirtschaftsgut; Unmittelbarer Zusammenhang
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 21.09.1977
- Aktenzeichen
- I R 40/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10535
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 123, 464 - 467
- BStBl II 1978, 67
- DStR 1978, 202 (Volltext mit amtl. LS)
- GmbHR 1978, 51-52 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Im Fall der Betriebsaufspaltung gehört auch der für die Führung des Betriebs der Betriebsgesellschaft nicht wesentliche Teil der verpachteten Wirtschaftsgüter jedenfalls dann zum notwendigen Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft, wenn ihre Verpachtung an die Betriebsgesellschaft in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Verpachtung des anderen, für den übergegangenen Betrieb wesentlichen Teils der Wirtschaftsgüter steht.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 21.09.1977 - AZ: I R 39/74