Bundesfinanzhof
Urt. v. 21.04.1977, Az.: IV R 162/75
Erhebung von Lohnsummensteuer; Verstoß gegen das Grundgesetz; Erzielung von Erträgen; Erzielung von Verlusten; Härtefall; Verfassungsmäßige Pflicht
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 21.04.1977
- Aktenzeichen
- IV R 162/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10525
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 122, 141 - 148
- BStBl II 1977, 512
- DB 1977, 1396 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Die Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes über die Erhebung von Lohnsummensteuer verstoßen nicht gegen das Grundgesetz; dies gilt auch für den Fall, daß ein mit Lohnsummensteuer belastetes Unternehmen keine Erträge, sondern Verluste erzielt.
- 2.
In Härtefällen kann unter gewissen Voraussetzungen eine verfassungsmäßige Pflicht bestehen, die Lohnsummensteuer nach § 131 Abs. 1 AO zu erlassen.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 21.04.1977 - AZ: IV R 161/75