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Bundesfinanzhof
Urt. v. 21.04.1977, Az.: IV R 162/75

Erhebung von Lohnsummensteuer; Verstoß gegen das Grundgesetz; Erzielung von Erträgen; Erzielung von Verlusten; Härtefall; Verfassungsmäßige Pflicht

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
21.04.1977
Aktenzeichen
IV R 162/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10525
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 122, 141 - 148
  • BStBl II 1977, 512
  • DB 1977, 1396 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Die Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes über die Erhebung von Lohnsummensteuer verstoßen nicht gegen das Grundgesetz; dies gilt auch für den Fall, daß ein mit Lohnsummensteuer belastetes Unternehmen keine Erträge, sondern Verluste erzielt.

  2. 2.

    In Härtefällen kann unter gewissen Voraussetzungen eine verfassungsmäßige Pflicht bestehen, die Lohnsummensteuer nach § 131 Abs. 1 AO zu erlassen.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 21.04.1977 - AZ: IV R 161/75