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Bundesfinanzhof
Urt. v. 23.03.1977, Az.: II R 84/71

Pflege der gebrechlichen Schwester; Haushaltsführung; Erbin; Ersparnis einer fremden Arbeitskraft; Abzug vom Vermögen; Verkehrswert; Kürzung des angemessenen Betrages

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
23.03.1977
Aktenzeichen
II R 84/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10571
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 121, 524 - 526
  • BStBl II 1977, 427
  • DB 1977, 1233 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hatte eine Erbin ihre gebrechliche Schwester (Erblasserin) jahrelang in deren Haushalt ohne Barlohn gepflegt und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart und hatte sie gemäß § 25 ErbStG 1959 beantragt, von dem ihr angefallenen Vermögen (zu dem auch ein Grundstücksmiteigentumsanteil gehörte) einen der Arbeit und der Dienstzeit angemessenen Betrag von dem Vermögensanfall abzuziehen, so war es unzulässig, den angemessenen Betrag in dem Verhältnis zu kürzen, in dem der erbschaftsteuerrechtliche Wert des ihr angefallenen Vermögens zu dessen Verkehrswert stand.