Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 17.03.1977, Az.: VII B 69/75

Kosten der Anschlußrevision; Unselbständige Anschlußrevision; Unzulässigkeit der Revision; Analoge Anwendung für Anschlußbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
17.03.1977
Aktenzeichen
VII B 69/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10464
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 121, 399 - 399
  • BStBl II 1977, 430
  • DStR 1977, 384 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Der Senat schließt sich der Auffassung des IV. und VI. Senats an (BFHE 98, 461;  103, 393), daß der Anschlußrevisionskläger die Kosten der Anschlußrevision zu tragen hat, wenn die unselbständige Anschlußrevision wegen Unzulässigkeit der Revision von vornherein unzulässig war. Diese Rechtsgrundsätze gelten entsprechend für die Anschlußbeschwerde.