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Bundesfinanzhof
Urt. v. 05.11.1976, Az.: III R 67/75

Investitionszulage; Unbewegliche Wirtschaftsgüter; Ausbauten und Erweiterungen; Versagung der Zulage; Ausscheiden der Güter aus Betriebsstätte; Dreijahreszeitraum

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
05.11.1976
Aktenzeichen
III R 67/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10290
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 121, 266 - 270
  • BStBl II 1977, 363
  • DB 1977, 846-847 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStR 1977, 289-290 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Investitionszulage für unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie für Ausbauten und Erweiterungen an Gebäuden kann nicht deshalb versagt oder zurückgefordert werden, weil diese Wirtschaftsgüter innerhalb des Dreijahreszeitraums aus der Betriebstätte ausscheiden.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 05.11.1976 - AZ: III R 66/75