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Bundesfinanzhof
Urt. v. 28.07.1976, Az.: II R 15/71

Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft; Tod eines Ehegatten ; Steuerpflichtiger Erbanfall; Errechnung des Betrages; Erbschaftsteuer; Wert von Vorschenkungen; Erhöhungspflicht

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
28.07.1976
Aktenzeichen
II R 15/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10650
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 120, 64 - 66
  • BStBl II 1976, 785
  • DB 1976, 2191-2192 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStR 1976, 675 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 79 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten ist der für die Errechnung des nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Viertels maßgebende Betrag des steuerpflichtigen Erbanfalls nicht um den Wert von Vorschenkungen zu erhöhen.