Bundesfinanzhof
Urt. v. 28.07.1976, Az.: II R 15/71
Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft; Tod eines Ehegatten ; Steuerpflichtiger Erbanfall; Errechnung des Betrages; Erbschaftsteuer; Wert von Vorschenkungen; Erhöhungspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 28.07.1976
- Aktenzeichen
- II R 15/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10650
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 120, 64 - 66
- BStBl II 1976, 785
- DB 1976, 2191-2192 (Volltext mit amtl. LS)
- DStR 1976, 675 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1977, 79 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Bei Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten ist der für die Errechnung des nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Viertels maßgebende Betrag des steuerpflichtigen Erbanfalls nicht um den Wert von Vorschenkungen zu erhöhen.