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Bundesfinanzhof
Urt. v. 25.01.1973, Az.: IV R 153/70

Pfandleihunternehmen; Sinngemäße Anwendung; Refinanzierung von Ausleihungen; Betriebskapital; Vorübergehende Verstärkung; Laufzeit

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
25.01.1973
Aktenzeichen
IV R 153/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10596
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BStBl II 1973, 407
  • DB 1974, 757 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStR 1973, 250 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    § 19 GewStDV ist auf Pfandleihunternehmen weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar.

  2. 2.

    Der Senat schließt sich dem Urteil des VI. Senats vom 12. Dezember 1969 VI R 289/67 (BFHE 98, 436, BStBl II 1970, 436) an, wonach Schulden, die ein Pfandleihunternehmen zur allgemeinen Refinanzierung von Ausleihungen aufnimmt, der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen, soweit sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 25.01.1973 - AZ: IV R 152/70