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Bundesfinanzhof
Urt. v. 06.12.1972, Az.: IV R 5/72

Überschußrechnung; Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter; Anlagevermögen; Zeitpunkt der Verausgabung; Betriebsausgabe

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
06.12.1972
Aktenzeichen
IV R 5/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10274
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BStBl II 1973, 293

Amtlicher Leitsatz

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG können Aufwendungen für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht im Zeitpunkt der Verausgabung als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das gilt auch schon für Wirtschaftsjahre, auf die § 4 Abs. 3 EStG in der durch das Zweite StÄndG 1971 geänderten Fassung noch nicht anwendbar war.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 06.12.1972 - AZ: IV R 4/72