Bundesfinanzhof
Urt. v. 19.05.1971, Az.: IV R 157/67
Landwirtschaftlicher Betrieb; Verarbeitungsbetrieb; Landwirtschaftliche Erzeugnisse; Einheitliches gewerbliches Unternehmen; Interesse des Hauptbetriebs; Umfang der Warenlieferungen
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 19.05.1971
- Aktenzeichen
- IV R 157/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10437
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BStBl II 1972, 8
Amtlicher Leitsatz
Ein landwirtschaftlicher Betrieb und ein demselben Steuerpflichtigen gehörender Verarbeitungsbetrieb, an den die landwirtschaftlichen Erzeugnisse geliefert werden, bilden nur dann ein einheitliches gewerbliches Unternehmen, wenn ihre Verbindung nicht nur zufällig und vorübergehend, sondern planmäßig, im Interesse des Hauptbetriebs gewollt ist. Aus dem Umfang der Warenlieferungen zwischen beiden Betrieben allein kann in der Regel nicht auf ein einheitliches gewerbliches Unternehmen geschlossen werden.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 19.05.1971 - AZ: IV R 156/67