Bundesfinanzhof
Urt. v. 05.08.1969, Az.: II R 12/67
Bürgerlich-rechtliche Qualifikation; Vertragsklausel; Rechtsfolgewille; Vertragsstrafe; Kaufpreisminderung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 05.08.1969
- Aktenzeichen
- II R 12/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10250
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BStBl II 1969, 689
- DB 1969, 2020 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Für die bürgerlich-rechtliche Qualifikation einer Vertragsklausel ist der Rechtsfolgewille maßgebend, den die Beteiligten in dieser Klausel zum Ausdruck gebracht haben. Unerheblich ist dagegen die eigene Qualifikation der Beteiligten, sofern sie mit dem zum Ausdruck gebrachten Rechtsfolgewillen unvereinbar ist.
- 2.
Das unter dem Ausdruck "Vertragsstrafe" Vereinbarte kann u. U. eine (vorweggenommene) Vereinbarung über eine Kaufpreisminderung sein.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 05.08.1969 - AZ: II R 11/67