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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.05.2025, Az.: 4 AZR 279/24

Tarifrechtliche Einordnung von Sonderzahlungen nach §§ 2, 3 TV Inflationsausgleich; Beschränkung einer Bezugnahme auf tarifliche Eingruppierungsregelungen und das Tabellenentgelt eines Tarifwerks durch die Arbeitsvertragsparteien

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.05.2025
Aktenzeichen
4 AZR 279/24
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2025, 24817
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BAG:2025:210525.U.4AZR279.24.0

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Essen - 07.02.2024 - AZ: 4 Ca 1958/23

Tenor:

  1. 1.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2024 - 5 SLa 158/24 - aufgehoben.

  2. 2.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 7. Februar 2024 - 4 Ca 1958/23 - wird zurückgewiesen.

  3. 3.

    Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.

[Gründe]

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 166/24 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

Treber
M. Rennpferdt
Klug
Kiefer
Mayr