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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.01.2025, Az.: 1 AZR 74/24

Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.01.2025
Aktenzeichen
1 AZR 74/24
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2025, 17575
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BAG:2025:280125.U.1AZR74.24.0

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Sachsen - 12.12.2023 - AZ: 5 Sa 77/22

Tenor:

  1. 1.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2023 - 5 Sa 77/22 - insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung des Klageantrags zu 2. durch das Arbeitsgericht zurückgewiesen hat.

  2. 2.

    Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 23. Februar 2022 - 1 Ca 1947/19 - auf die Berufung der Klägerin abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin Verzugszinsen iHv. 1.668,54 Euro zu zahlen.

  3. 3.

    Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 95 % und die Beklagte 5 %, von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens die Klägerin 55 % und die Beklagte 45 % zu tragen.

[Gründe]

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

2

Gallner
Ahrendt
Rinck
Wankel
Widuch