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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.03.2024, Az.: 3 AZR 151/23

Zurückweisung der Berufung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.03.2024
Aktenzeichen
3 AZR 151/23
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2024, 18050
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BAG:2024:120324.U.3AZR151.23.0

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Niedersachsen - 20.04.2023 - AZ: 3 Sa 87/22 B

Tenor:

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. April 2023 - 3 Sa 87/22 B - im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen teilweise aufgehoben, soweit es dem Feststellungsantrag zu 1 d stattgegeben hat.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24. November 2021 - 2 Ca 137/21 B - wird insgesamt zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens haben der Kläger 96 % und die Beklagte 4 % zu tragen. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.

[Gründe]

1

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO abgesehen. Auf Entscheidungsgründe haben die Parteien verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Rachor
Roloff
Waskow
P. Schlaffke
Völpel-Haus