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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.01.2024, Az.: 3 AZR 145/23

Zurückweisung der Berufung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.01.2024
Aktenzeichen
3 AZR 145/23
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2024, 18046
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BAG:2024:300124.U.3AZR145.23.0

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Iserlohn - 26.10.2021 - AZ: 2 Ca 2334/20
LAG Hamm - 01.12.2022 - AZ: 4 Sa 1460/21

Tenor:

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 - 4 Sa 1460/21 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 26. Oktober 2021 - 2 Ca 2334/20 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

[Gründe]

1

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs.1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO abgesehen. Auf Entscheidungsgründe haben die Parteien verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

2

Rachor
Waskow
Roloff
C. Reiter
Trunsch