Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.04.2023, Az.: 7 AZR 243/22
Parallelentscheidung zu BAG 7 AZR 224/22 v. 05.04.2023
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 05.04.2023
Referenz: JurionRS 2023, 30521
Aktenzeichen: 7 AZR 243/22
ECLI: ECLI:DE:BAG:2023:050423.U.7AZR243.22.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG Niedersachsen - 21.04.2022 - AZ: 5 Sa 372/21

ArbG Hannover - 09.04.2021 - AZ: 2 Ca 122/20

Rechtsgrundlagen:

RL 2008/104/EG

Art. 9 Abs. 3 GG

§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO

§ 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG

§ 14 Abs. 2 TzBfG

§ 1 Abs. 1b AÜG

§ 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG

§ 10 Abs. 1 S. 1 AÜG

§ 1 Abs. 1 TVG

§ 3 Abs. 2 TVG

BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 243/22

In Sachen
Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger,
pp.
Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,
hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. April 2023 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Schmidt, die Richter am Bundesarbeitsgericht Klose und Waskow sowie den ehrenamtlichen Richter Kley und die ehrenamtliche Richterin Metschke für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. April 2022 - 5 Sa 372/21 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

[Entscheidungsgründe]

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Urteile in den parallelen Revisionsverfahren - 7 AZR 223/22, 7 AZR 224/22 und 7 AZR 239/22 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

Schmidt

Waskow

Klose

Kley

Metschke

Verkündet am 5. April 2023

Von Rechts wegen!

Hinweise des Senats:

Parallelentscheidung zu führender Sache - 7 AZR 224/22 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.