Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.07.2019, Az.: 6 AZR 42/17

Weitergeltung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen als Vertragsrecht beim Betriebsübergang auf einen nichtkirchlichen Erwerber; Verschlechternde Abänderung arbeitsvertraglicher Regelungen durch Betriebsvereinbarung nur im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes; Änderungen kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen nur durch kirchliche Dienstvereinbarungen; Parallelentscheidung zu BAG 6 AZR 40/17 v. 11.07.2019

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.07.2019
Aktenzeichen
6 AZR 42/17
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2019, 34052
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mecklenburg-Vorpommern - 15.12.2016 - AZ: 5 Sa 172/15
ArbG Stralsund - 24.06.2015 - AZ: 2 Ca 169/13

In Sachen

Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin,

pp.

Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte,

hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Juli 2019 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Spelge, die Richter am Bundesarbeitsgericht Krumbiegel und Dr. Heinkel sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Wollensak und Steinbrück für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2016 - 5 Sa 172/15 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Spelge
Heinkel
Krumbiegel
Wollensak
Steinbrück