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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 20.11.2018, Az.: 6 AZN 569/18

Teilnahme an Schulfahrten als übliche Tätigkeit eines Lehrers ohne besondere Bewertung einer Erschwernis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.11.2018
Aktenzeichen
6 AZN 569/18
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2018, 46551
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP-Newsletter 2019, 17
  • BB 2018, 3059
  • EzA-SD 26/2018, 10
  • FA 2019, 54
  • PERSONALmagazin 2019, 92
  • RiA 2019, 207
  • ZTR 2019, 45-46
  • öAT 2019, 15

Es ist als hinreichend geklärt anzusehen, dass die Teilnahme an Schulfahrten (das sind ua. Klassen- und Studienfahrten) zu den Tätigkeiten gehört, die üblicherweise zu den Aufgaben eines Lehrers einer allgemeinbildenden Schule zählen. Der damit verbundene zeitliche Aufwand eines vollzeitbeschäftigten Lehrers stellt keine besondere, bei der Bewertung der Tätigkeit nicht berücksichtigte Erschwernis dar, die nach der Erschwerniszulagenverordnung gesondert zu vergüten wäre (Rn. 3).