Urt. v. 16.02.2010, Az.: 3 AZR 463/08
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Köln - 03.04.2008 - AZ: 13 Sa 43/08
ArbG Köln - 16.08.2007 - AZ: 22 Ca 10450/06
BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 463/08
In Sachen
Beklagter, Berufungskläger und Revisionskläger,
pp.
Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter,
hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Reinecke, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Zwanziger, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Schlewing sowie die ehrenamtliche Richterin Kanzleiter und den ehrenamtlichen Richter Dr. Schmidt
für Recht erkannt:
Tenor:
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 43/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verpzichtet.
Reinecke
Zwanziger
Schlewing
Schmidt
Kanzleiter
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache - 3 AZR 216/09 -
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