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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.02.2010, Az.: 3 AZR 462/08

Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.02.2010
Aktenzeichen
3 AZR 462/08
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2010, 14372
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Köln - 03.04.2008 - AZ: 13 Sa 1290/07
ArbG Köln - 13.08.2007 - AZ: 15 Ca 10698/06

In Sachen

Beklagter, Berufungskläger und Revisionskläger,

pp.

Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter,

hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Reinecke, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Zwanziger, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Schlewing sowie die ehrenamtliche Richterin Kanzleiter und den ehrenamtlichen Richter Dr. Schmidt

für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 1290/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verpzichtet.

Reinecke
Zwanziger
Schlewing
Schmidt
Kanzleiter