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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.11.2009, Az.: 10 AZR 74/09
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 25.11.2009
Referenz: JurionRS 2009, 38207
Aktenzeichen: 10 AZR 74/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG Berlin-Brandenburg - 19.11.2008 - AZ: 24 Sa 832/08

BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 74/09

In Sachen

Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin,

pp.

Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter,

hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Marquardt, den Richter am Bundesarbeitsgericht Mestwerdt sowie die ehrenamtlichen Richter Bittelmeyer und Ohl für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. November 2008 - 24 Sa 832/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe

1

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Mikosch
Marquardt
Mestwerdt
Ohl
Bittelmeyer

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