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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.08.2007, Az.: 8 AZR 1044/06

Zurückverweisung eines Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung (auch über die Kosten der Revision) an das Landesarbeitsgericht (LAG)

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.08.2007
Aktenzeichen
8 AZR 1044/06
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2007, 40789
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin - 05.04.2006 - AZ: 7 Ca 1236/06
LAG Berlin - 20.09.2006 - AZ: 15 Sa 945/06

In Sachen
...
hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14. August 2007
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck,
die Richter am Bundesarbeitsgericht Böck und Breinlinger sowie
die ehrenamtlichen Richter Dr. Haible und Brückmann
für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revisionen der Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2006 - 15 Sa 945/06 - aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. April 2006 - 7 Ca 1236/06 - wird zurückgewiesen, soweit es die Klage gegen die Beklagte zu 2) abgewiesen hat.

Im Übrigen wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) hat der Kläger zu tragen.

Gründe

1

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gem. § 313a ZPO abgesehen.

Hauck
Böck
Breinlinger
Brückmann
Hauck zugleich für den am 31. August 2007 ausgeschiedenen ehrenamtlichen Richter Haible