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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.10.2006, Az.: 4 AZR 581/05

Streit über die Anwendbarkeit eines Vergütungstarifvertrages des öffentlichen Dienstes auf ein Arbeitsverhältnis und den daraus resultierenden Vergütungsanspruch eines Krankenpflegers; Normative Anwendbarkeit von Vergütungstarifvertrag Nr. 35 (VTV 35) auf das Arbeitsverhältnis der Parteien oder auf Grund einzelvertraglicher Bezugnahme; Ermittlung des für eine Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) erforderlichen Feststellungsinteresses; Voraussetzungen des automatischen Eingangs von Änderungen des Bezugsobjektes in den Anerkennungstarifvertrag; Ermittlung des Willens der Tarifvertragsparteien zum Abschluss eines Tarifvertrages oder einer andersartigen schriftlichen Vereinbarung nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts; "Rechtsstaatliches Erfordernis" der Normenklarheit bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.10.2006
Aktenzeichen
4 AZR 581/05
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 29966
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]